1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte zwischen der **AS Immer Gut Hausbetreuung OG** (im Folgenden "Auftragnehmer" genannt) und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber" genannt) in den Bereichen Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, Gartenpflege, Umzugsservice, Entrümpelung sowie Winterdienst.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (per E-Mail ausreichend) oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zustande.
3. Leistungsumfang und Termine
Der genaue Umfang der Dienstleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem vereinbarten Leistungsverzeichnis.
Vereinbarte Termine zur Durchführung der Leistungen sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden. Der Auftragnehmer bemüht sich um größtmögliche Pünktlichkeit. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Stau oder unvorhergesehene Witterungseinflüsse hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zum jeweiligen Objekt bzw. Grundstück zum vereinbarten Ausführungszeitpunkt zu gewähren.
Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Ressourcen (insbesondere Wasser und Strom) unentgeltlich zur Verfügung.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf empfindliche Oberflächen, versteckte Leitungen, Gefahrenquellen oder sonstige Besonderheiten des Objekts hinzuweisen.
5. Besondere Bestimmungen für Umzug & Entrümpelung
Der Auftraggeber versichert, dass er der rechtmäßige Eigentümer der zu transportierenden oder zu entsorgenden Gegenstände ist bzw. die ausdrückliche Berechtigung besitzt, über diese zu verfügen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang vollständig frei.
Gefahrstoffe, explosive oder giftige Substanzen sowie illegale Güter sind von der Beförderung und Entsorgung ausgeschlossen.
6. Besondere Bestimmungen für den Winterdienst
Die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 93 der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO).
Die Haftung für Schäden, die durch Glätte oder Schnee auf den vom Auftragnehmer zu betreuenden Flächen entstehen, geht für den Zeitraum des aufrechten Vertrages und im Rahmen der vereinbarten Zeiten auf den Auftragnehmer über, sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zu räumenden Flächen frei von Hindernissen (z. B. parkenden Fahrzeugen, Baustellenmaterial) sind. Bei extremen Witterungsverhältnissen (z. B. andauerndem Extrem-Schneefall, Eisregen) kann eine lückenlose Räumung nicht garantiert werden; hier gelten die Grenzen des Zumutbaren.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot bzw. im Vertrag vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie anfallende Mahnspesen in Rechnung zu stellen. Zudem behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen.
8. Gewährleistung und Haftung
Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Durchführung zu prüfen. Mängel oder unvollständige Arbeiten sind innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Arbeiten schriftlich (per E-Mail) anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß abgenommen.
Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht auf kostenlose Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich durch sein Personal verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis und alle daraus resultierenden Ansprüche findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten vereinbart.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.